Sebastien Siechold: „Aus zwei mach drei“ (2008) / „10-Euro-Postkarte Nr. 3“ (2012)
von Hermann Büchner (Berlin)
Seit nunmehr 20 Jahren nimmt das Thema Geld einen zentralen Platz im Schaffen des in Berlin lebenden Künstlers Sebastian Siechold ein. Geboren 1982 in Quedlinburg, studierte er von 2003 bis 2009 freie Kunst und Bildhauerei an der Kunsthochschule Weißensee in Berlin und war anschließend Meisterschüler bei Prof. Else Gabriel.
In zahlreichen Arbeiten hat Siechold Original-Banknoten zum Ausgangspunkt der künstlerischen Auseinandersetzung gemacht (siehe z. B. die Vorstellung von „Schein – Nische“ in Ausgabe 03.22), diese beschriftet, überzeichnet, aufgestapelt oder in serieller Reihung interpretiert. Seine erste Geldkunst-Arbeit zum Thema war die einseitig zu einer spiegelglatten Fläche beschliffene 1-€-Münze im Jahr 2006.
In den vorgestellten Arbeiten demonstriert der Künstler den spielerischen und ergebnisoffenen Umgang mit dem Aspekt der möglichen Beschädigung von Banknoten und dem – manchem vielleicht gar nicht geläufigen – Anspruch des Besitzers auf Entschädigung. Siechold persifliert mit zwei sorgfältig zerschnittenen 5-Euro-Scheinen die sogenannte 51-%-Regel der Deutschen Bundesbank. Diese besagt, dass diese im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags für beschädigte Euro- und DM-Banknoten Ersatz leistet, sofern mehr als die Hälfte des Geldscheines vorgelegt oder nachgewiesen werden kann, dass der Rest vernichtet wurde. Die beschädigten Banknoten sind, zusammen mit einem auszufüllenden Antragsformular, dem Nationalen Analysezentrum für beschädigtes Bargeld in Mainz einzureichen.
Der Künstler erläutert: „Bargeld geht mit Besitz desselben in das Eigentum des Besitzers über. Es gilt § 903 des BGB, wonach jeder mit seinem Eigentum nach Belieben verfahren darf. Kurz: Es ist nicht strafbar, Geld zu zerstören.
Die ursprünglichen zwei Scheine wurden so geschnitten, dass jeweils die fehlenden Teile zusammen einen neuen, dritten Schein ergeben, der aus mehr als 51 % besteht. Vom ersten und zweiten Schein ist jeweils eindeutig mehr als die Hälfte vorhanden und durch die Seriennummern auf der Rückseite zu identifizieren. Der neue dritte Schein besteht aus einem Mittelstück, welches durch keine Seriennummer oder sonstige Kennzeichnung eindeutig zuweisbar wäre, und dem Endstück des ersten Scheins. Mit dem geläufigen Wissen über die 51-%-Regel also ein Trick, wie man aus zwei Scheinen drei machen kann.“
Außerdem wird im Beitrag die Arbeit „10-Euro-Postkarte Nr. 3, Versendungsaktion von 10-Euro-Scheinen als Postkarte“ aus dem Jahr 2012 vorgestellt.
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